Lebenslange Haftstrafe – Was für ein Scheiß!
Oft hört man nach einer Gerichtsverhandlung “der Angeklagte wurde im Sinne der Anklage für schuldig befunden und wird hiermit zu einer lebenslangen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt”. Lasst uns doch mal kurz wiederholen, was der Richter oder die Richterin eigentlich damit meinte. Wenn die Rede von “lebenslang” ist, dann bedeutet es doch auch lebenslang oder etwa nicht?
Tja liebe Leser und Leserinnen, genau da liegt das Problem. Wenn es schon “lebenslang” heißt, sollte es auch “lebenslang” sein. Doch da werden wir anscheinend für dumm verkauft. In Deutschland ist es so, dass 15 Jahre Haft die Höchststrafe ist. Wie es in den USA so üblich ist, die Todesstrafe auszuhängen, so ist es bei uns in Deutschland nicht der Fall. Also was könnte denn nun mit “lebenslanger Haft” gemeint sein?
Mit “lebenslang” meint man hier in Deutschland 15 Jahre Haft. So so, und wieso ist es so? Na ja, anscheinend werden wir hier in Deutschland für dumm verkauft. Mich persönlich regt diese Tatsache etwas auf. Wieso zum Teufel sagt man dann da nicht einfach “zu 15 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt”? Da es in Deutschland auf Grund der aktuellen Rechtslage unmöglich ist, jemanden mehr als 15 Jahre ins Gefängnis zu bringen, so haben sich wohl einige schlaue Leute gedacht: “Hey, wieso reden wir nicht einfach die 15 Jahre Haft schön und die Leute werden glauben, dass der Angeklagte wohl länger als 15 Jahre einsitzen muss”. Und tatsächlich es funktioniert. Es gibt noch viele Leute, die Aufgrund dieser Augenwischerei glauben, dass wenn die Rede von “lebenslang” ist, auch “lebenslang” gemeint ist.
Um ehrlich zu sein, finde ich es garnicht schlimm, dass die Leute es nicht besser wissen, was ich aber schlimm finde ist, dass wir hier ordentlich verarscht werden! Was zum Teufel soll das?? Ich werde es wohl nie begreiffen.
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4 Kommentare
Ein Beispiel von Unzähligen, wo man uns für Dumme hält.
Gruß JO
15 Jahre auf Bewährung gibt es gar nicht! Die Bewährungshöchststrafe liegt in Deutschland bei 2 Jahren. Das ist aber nicht erst seit gestern so!
Ich bin aber auch der Meinung, dass lebenslänglich auch endlich mal lebenslänglich sein sollte. Wer sich diese Augenwischerei ausgedacht hat gehört echt….naja lassen wir das. Vor Jahren hörte ich auch mal, dass es zwischen lebenslang und lebenslänglich einen Unterschied gäbe…eines wäre 25 und das andere 15 Jahre…war aber auch nur ein Gerücht…
Bei einer Lebenslangen Strafe kann nach 15 Jahren eine Haftprüfung erfolgen die eventuell zu einer Freilassung unter Auflagen folgt.
15 Jahre auf Bewährung gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Lebenslange Strafen können grundsätzlich nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Hier werden Konzepte unsachlich aufgrund massiver Unkenntnis vermischt.
Gruss,
Rafael
http://www.nach-schlag.com
Rafael hat Recht. Wer in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilt wird, der ist auch grundsätzlich lebenslänglich weggesperrt. Sollte der Richter nicht auf eine besondere Schwere der Schuld erkennen, findet nach 15 Jahren frühstens die erste Haftprüfung statt, wo man dem auf Grund des im Deutschen Strafrecht vorherrschenden Resozialisierungsgedanken und auf Grundlage der Kriminalprognose des Betroffenen entscheidet, ob die Strafe "zur Bewährung ausgesetzt wird." Sollte sich der Verurteilte allerdings in der Bewährung etwas zu schulden kommen lasse, ist er auch ganz schnell wieder eingesperrt. Lebenslang gibt es in Deutschland übrigens nur bei Mord.
Woher der Irrtum des Beitrags kommt, ist auch sogar relativ leicht zu erklären: Tatsächlich sind zeitliche Freiheitsstrafen in Deutschland nämlich grundsätzlich auf 15 Jahre begrenzt. Für 25, 150 oder 200 Jahre kann man nicht eingesperrt werden. Nur für bis zu 15…oder eben für lebenslang!
Bg
Berthold
http://www.berthold-haustein.de
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