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1. Juni 2010
Datenschutz Thema abonnieren

Rechtsgutachten: Facebook ist in Deutschland in Sachen Datenschutz nicht zulässig

Facebook CEO Mark Zuckerberg speaks during a news conference at Facebook headquarters in Palo Alto

Die Speicherung privater Daten in der Facebook-Datenbank wird noch immer heftig diskutiert. Datenschutzbeauftragte halten es für unzulässig, dass private E-Mail-Adressen, Geheimnummern und die dazugehörigen Namen in der Datenbank gespeichert werden und vor allen Dingen nicht gelöscht werden können. Wenn ein Facebook-Nutzer seine Kontaktdaten „synchronisiert“, das heißt in die Datenbank überträgt, dann wird automatisch das komplette Telefonbuch sozusagen kopiert. Diejenigen, denen die Kontaktdaten „gehören“, haben keine Möglichkeiten ihre Zustimmung zu geben. Auch können die einmal „synchronisierten“ Daten nicht mehr gelöscht werden.

Spiegel Online hat Facebook zur Nutzung der Daten befragt und erhielt die Antwort, dass die ausgelesenen Telefonnummern, Namen und E-Mail-Adressen verwendet werden, um mögliche Freunde des Facebook-Mitglieds zu finden, mit denen er auf Facebook noch nicht verbunden ist. Die Sprecherin von Facebook konnte die Frage, warum die Daten nicht gelöscht werden können, nicht beantworten.

Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar aus Hamburg sagte in diesem Zusammenhang: „Wir haben ein Rechtsgutachten für den vergleichbaren E-Mail-Dienst erstellen lassen. Demnach ist das klar unzulässig in Deutschland. Das gilt meiner Ansicht nach für die Telefonbuch-Synchronisation auch“. Seit längerer Zeit berät die Behörde von Caspar bereits mit Facebook-Vertretern. Ziel ist eine Anpassung von Datenschutzregeln.

Facebook hatte zwar seinen Mitgliedern versprochen, dass man immer alle Details des Dienstes kontrollieren könne und hatte neue Datenschutzregeln veröffentlicht. Dass man aber einmal hochgeladene Telefonbücher nicht kontrolliern kann, davon ist keine Rede.

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